______. Gemäss eigenen Angaben habe er am «Zibelemärit» im Jahr 2022 und in der Zeit zwischen dem «Zibelemärit» und Februar 2023 am Bahnhof Bern mehreren Jungen an das Gesäss gefasst (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 16. Dezember 2024, Z. 380 ff.). Anfangs März 2024 wurde gestützt auf Meldungen seiner Nachbarin und Mutter von D.________ sowie seines Psychiaters ein Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zur Freiheitsberaubung eröffnet, da er sich im Internet mehrfach Chloroform bestellt habe, um seinen Nachbarsjungen D.