_ hätte gehen wollen, um diesen in einen Schuppen zu ziehen und jenen zu vergewaltigen oder etwas Vergleichbares zu tun. Zusammen mit der Aussage des Beschuldigten, wonach er die Gefahr, einen Knaben zu missbrauchen, falls er sich in Freiheit befinden würde, auf etwa 80% einschätze und der gutachterlichen Feststellung (vgl. forensischpsychiatrisches Gutachten an die KESB Emmental vom 13. September 2024), wonach eine Drittgefährdung im Falle, dass die Fantasien des Beschuldigten tatsächliche Fantasien und Begierden sein sollten, «entsprechend grösser» sein würde, als im Falle, dass es sich lediglich um Zwangsgedanken