3.2 Gemäss Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Bern vom 1. November 2024 konnten in der Folge auf dem Mobiltelefon des Beschwerdeführers zwar eine hohe Anzahl an Bildern von leicht bekleideten Knaben, jedoch keine verbotenen Erzeugnisse festgestellt werden. Dem Webverlauf konnte weiter entnommen werden, dass der Beschwerdeführer mehrfach Internetseiten im Zusammenhang mit Chloroform besucht hatte, darunter auch Onlineshops, bei denen man Chloroform bestellen kann. Ebenfalls wurde nach Medienberichten von Kriminalfällen recherchiert, bei denen Opfer mit Chloroform betäubt und anschliessend sexuell missbraucht worden sind.