Im September 2024 stellte das Pflegepersonal im J.________ fest, wie A.________ auf seinem Mobiltelefon Bilder von nackten/halbnackten Jungen anschaute. Daraufhin wurde Meldung an die Polizei erstattet, welche ihrerseits die Staatsanwaltschaft avisierte. Gestützt darauf wurde gegen A.________ ein Verfahren wegen Pornografie eröffnet und die Durchsuchung seines Mobiltelefons angeordnet.