Mit Entscheid vom 18.09.2024 verfügte die KESB Emmental die fürsorgerische Unterbringung von A.________ im J.________ (psychiatrische Einrichtung) und beauftragte die Institution mit der Organisation einer angemessenen Anschlusslösung. Veranlasst wurde dieser Entscheid durch eine Gefährdungsmeldung seitens Med. pract. E.________, dem behandelnden Psychiater von A.________. Er umschrieb dabei, dass A.________ trotz etablierter Hormon-Therapie (chemische Kastration) und Einstellung auf ein Antipsychotikum von seinen dranghaften Fantasien nicht ausreichend distanziert sei. Er schätze das Risiko, dass A._______