Im definitiven Gutachten diagnostizierte er schliesslich eine Störung der Sexualpräferenz im Sinne einer Pädophilie sowie eine sonstige organische Persönlichkeitsstörung aufgrund einer Schädigung des Gehirns. Der Gutachter ging damals verglichen mit anderen Straftätern mit derselben Problematik von einem eher geringen Rückfallrisiko aus. Der Gutachter empfahl eine Behandlung mit einem antiandrogen wirksamen Medikament im Rahmen einer ambulanten Massnahme. Wie sich zeigen sollte, erzielte die in der Folge etablierte Hormontherapie in Kombination mit Psychotherapie trotz der guten Compliance von Herrn A.________ nicht die gewünschte Wirkung.