2 trisches Gutachten über ihn in Auftrag gegeben. In seiner Vorabstellungnahme empfahl der Gutachter die Entlassung von Herrn A.________ aus der Untersuchungshaft unter der Bedingung, dass er die ambulante Behandlung weiterführe, ein Kontaktverbot zu präpubertierenden Kindern einhalte und einen Wohnungswechsel vollziehe. Im definitiven Gutachten diagnostizierte er schliesslich eine Störung der Sexualpräferenz im Sinne einer Pädophilie sowie eine sonstige organische Persönlichkeitsstörung aufgrund einer Schädigung des Gehirns.