Als «Bezug» wird im Nachtrag vom 17. November 2022 neben dem nicht aktenkundigen Ermittlungsauftrag 6. September 2022 der Anzeigerapport vom 9. August 2022 genannt. Auch wenn es mit Blick auf die voranstehenden Ausführungen wünschenswert gewesen wäre, dass die Staatsanwaltschaft das Genehmigungsgesuch vor Erteilung des Ermittlungsauftrag eingereicht hätte, kann nicht ohne Weiteres von einem verspäteten Genehmigungsgesuch ausgegangen werden. So gilt es zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer erst