Dass die Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung in den Anzeigerapport vom 9. August 2022 betreffend den Beschwerdeführer eingeflossen sind, blieb im Beschwerdeverfahren zu Recht unbestritten. In der Folge wurde am 6. September 2022 indes nicht nur das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer formell eröffnet. Vielmehr kann dem Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 17. November 2022 entnommen werden, dass die verfahrensleitende Staatsanwältin der Kantonspolizei Bern bereits am 6. September 2022 – und damit vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens am 19. Oktober 2022 – einen Ermittlungsauftrag erteilt hat.