Dass Polizei und Staatsanwaltschaft zuerst auf die Ermittlungen gegen die drei Hauptbeschuldigten fokussierten, ist angesichts des ihnen zustehenden Ermessens und der beschränkten Ressourcen nicht zu beanstanden. Zudem nahmen auch die Übersetzung und Auswertung der Chatnachrichten einen längeren Zeitraum in Anspruch. Mit der Generalstaatsanwaltschaft erweist es sich damit als nachvollziehbar, dass die Ermittlungen gegen den Beschwerdeführer erst später in Angriff genommen werden konnten.