Bei den Ermittlungen gegen F.________, E.________ und G.________ – unter anderem wegen Menschenhandels – handelt es sich um eine sehr grosse und umfangreiche Aktion, die eine Vielzahl von Sachverhalten und Personen betraf. Der Beschwerdeführer war eine von mehreren Personen, welche die Dienste der durch die Hauptbeschuldigte F.________ vermittelten Hausangestellten in Anspruch nahmen. Dass Polizei und Staatsanwaltschaft zuerst auf die Ermittlungen gegen die drei Hauptbeschuldigten fokussierten, ist angesichts des ihnen zustehenden Ermessens und der beschränkten Ressourcen nicht zu beanstanden.