Zudem ergab sich auch erst aus den Erkenntnissen aus der Aktion C.________, dass die Familie des Beschwerdeführers mind. 15 Arbeiterinnen aus Serbien beschäftigt hatte (E. 7.6.2 hiervor). Für die Arbeitsstunden wird im Gesuch auch auf die Aussagen «von mind. 5 befragen Frauen» verwiesen, die im Zeitpunkt der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 14. Januar 2020 (um 12:15 bis 14:00 Uhr) noch nicht durchgeführt worden waren (vgl. dazu auch den Anzeigerapport vom 9. August 2022). 8.4