a AIG, erst im Zuge der Ermittlungen, namentlich aufgrund der Einvernahmen mit weiteren Opfern des Menschenhandels (E. 7.6.2 hiervor). Zusätzliche Hinweise förderten die Auswertungen der Mobiltelefone, insbesondere der sich darauf befindlichen Chatnachrichten (vgl. dazu den Anzeigerapport vom 9. August 2022) zutage. Entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt sich aus dem Gesuch der Staatsanwaltschaft um Genehmigung des Zufallsfunds vom 19. Oktober 2022 nichts anderes.