8. 8.1 Was die formellen Voraussetzungen der Genehmigung anbelangt, macht der Beschwerdeführer zusammengefasst geltend, die Genehmigung des personellen Zufallsfundes sei nicht unverzüglich erfolgt. 8.2 Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, die Ergebnisse der Telefonkontrolle hätten bereits im Zeitpunkt der Hausdurchsuchung vom 14. Januar 2020 und der gleichen Tags erfolgten delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers als Auskunftsperson vorgelegen, womit schon damals ein Tatverdacht gegen ihn bestanden habe, muss er sich Folgendes entgegenhalten lassen: 8.2.1 Mit der Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich bei der Aktion C.___