Zum dringenden Tatverdacht des Wuchers gemäss Art. 157 StGB äussert sich die Staatsanwaltschaft im Genehmigungsgesuch vom 19. Oktober 2022 nicht. Mit dem Beschwerdeführer ist zu berücksichtigen, dass dieser nur bei qualifizierter Begehung (Art. 157 Ziff. 2 StGB) eine Katalogtat für eine geheime Überwachungsmassnahme (Art. 269 Abs. 2 Bst. a StPO) darstellt. Zumal die Staatsanwaltschaft im Genehmigungsgesuch nicht ausführt, aus welchen Gründen – zusätzlich zum dringenden Tatverdacht der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Arbeits- und Integrations-