Wenn die «Besitzerin» und der «Besitzer» in den Ausgang gegangen seien, hätten sie auf die Kinder geschaut. Manchmal seien sie bis 23:00 Uhr oder 02:00 Uhr im Ausgang gewesen. Als die Kleine Zähne bekommen habe, habe sie nur geweint. Die «Besitzerin» habe sie dann manchmal um 04:00 Uhr geweckt, dann hätten sie auf das Kind schauen müssen, das sei fast jede Nacht vorgekommen. Sie hätten zeitweise kaum Schlaf gehabt. Sie hätten in der Schweiz nie einen ganzen freien Tag gehab; vgl. auch die Einvernahme von I.________ als Opfer vom 14. Januar 2020, z.B. Z. 441-448, wonach sie nie einen ganzen freien Tag gehabt hätten).