13 lässlich der delegierten Einvernahmen vom 14. Januar 2020 als Opfer gemachten Vorhalte: S. 12-13 Z. 533-544 [J.________] und Z. 614-632 [I.________]). Anders als der Beschwerdeführer rügt, wurde das Missverhältnis nicht nur behauptet. Dieses zeigt sich zum einen anhand der effektiv ausbezahlten Löhne und zum anderen anhand der langen Arbeitstage, die mindestens zehn Arbeitsstunden dauerten, der noch längeren Präsenzzeit sowie der Erwartung der ständigen Abrufbereitschaft (vgl. dazu die delegierte Einvernahme von J.______