11 Die Bereicherung aus dem Gesamtpaket des illegalen Arbeitsverhältnisses mit einem zu tiefen Lohn und der gewährten Unterkunft steht im Widerspruch zur Rechtsordnung. Damit liegt die Qualifikation der unrechtmässigen Bereicherung vor. Bei der qualifizierten Widerhandlung gegen das AIG handelt es sich um ein Katalogdelikt (Art. 269 Abs. 2 Bst. b StPO). Damit ist die Grundvoraussetzung zur Verwertung des Zufallsfund erfüllt.