269 Abs. 2 Bst. b StPO. 7.4 Der Begründung des Genehmigungsgesuchs vom 19. Oktober 2022, die sich das Zwangsmassnahmengericht zu eigen gemacht hat (E. 5.3 hiervor), kann zum dringenden Tatverdacht der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz gemäss Art. 116 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Abs. 3 Bst. a AIG Folgendes entnommen werden: Der Beschuldigte liess Personen aus einem Drittstaat bei sich ohne Bewilligung sowie unter Missachtung der objektiv geschuldeten Arbeitsbedingungen gemäss GAV/NAV als Haushaltskräfte arbeiten, ev. verschaffte er diesen Frauen durch Inanspruchnahme der Serviceleistungen von F.____