7.3 Wenn der Beschwerdeführer vorbringt, es liege weder eine überwachungsfähige Straftat bzw. Katalogtat noch ein dringender Tatverdacht diesbezüglich vor, ist zunächst festzustellen, dass die Staatsanwaltschaft im Genehmigungsgesuch vom 19. Oktober 2022 ausführt, der dort geschilderte Sachverhalt (vgl. Ziffer 1 des Genehmigungsgesuchs) begründe neben dem dringenden Tatverdacht des Wuchers auch den dringenden Tatverdacht der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, begangen durch Erleichtern des illegalen Aufenthalts (Art. 116 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Abs. 3 Bst.