nahmen von F.________, E.________ und G.________, je als beschuldigte Personen, sowie den Protokollen der Einvernahmen der Haushaltskräfte auseinander. Auch die Generalstaatsanwaltschaft äusserte sich in der oberinstanzlichen Stellungnahme unter Bezugnahme auf den dem Zwangsmassnahmengericht eingereichten Anzeigerapport vom 9. August 2022 inkl. Beilagen zur Rechtmässigkeit der Genehmigung des personellen Zufallsfundes. Der Beschwerdeführer hatte sodann Gelegenheit, abschliessende Bemerkungen zu den Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft einzureichen.