Der Beschwerdeführer rügt zu Recht, dass der Genehmigungsentscheid die an die Begründung zu stellenden Mindestanforderungen nicht erfüllt. So wird in der Entscheidbegründung bloss festgehalten, dass sich das Genehmigungsgesuch der Staatsanwaltschaft inkl. Beilagen als schlüssig erweise und sich das Zwangsmassnahmengericht die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu eigen mache. Zumal es sich bei der Genehmigung eines personellen Zufallsfundes aus einer Echtzeit-über-