Nach Vornahme weiterer Ermittlungshandlungen (unter anderem erneuter Einvernahmen des Beschwerdeführers als beschuldigte Person [delegiert am 28. September 2023 und staatsanwaltschaftlich am 26. November 2024], Beizug von im Strafverfahren BA 19 241 durchgeführten rechtshilfeweisen Einvernahmen sowie rechtshilfeweise Einvernahmen von M.________ vom 8. Mai 2024 und von N.________ vom 11. Juni 2024) teilte die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer am 17. Dezember 2024 den Abschluss der Untersuchung mit und stellte ihm den Entwurf der Anklageschrift zu.