Gleichentags erteilte die Staatsanwaltschaft der Kantonspolizei Bern einen Ermittlungsauftrag. Gemäss dem Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 17. November 2022 wurde der Beschwerdeführer am 14. November 2022 sodann als beschuldigte Person zu den erwähnten Vorwürfen sowie zusätzlich zum Vorwurf des Wuchers befragt. Zudem wurden seine wirtschaftlichen Verhältnissen erhoben.