Gemäss Anzeigerapport vom 9. August 2022 werden dem Beschwerdeführer (qualifizierte) Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz vorgeworfen. Am 6. September 2022 eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung (BA 22 1585) wegen Förderung des rechtwidrigen Aufenthalts, evtl. qualifiziert begangen, sowie Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung, evtl. Verschaffens einer rechtswidrigen Erwerbstätigkeit, evtl. qualifiziert begangen. Gleichentags erteilte die Staatsanwaltschaft der Kantonspolizei Bern einen Ermittlungsauftrag.