_ vom 17. Mai 2021 durch die Staatsanwaltschaft. Am 9. August 2022 liess die Kantonspolizei Bern der Staatsanwaltschaft einen Anzeigerapport betreffend den Beschwerdeführer zugehen (bei der Staatsanwaltschaft eingegangen am 28. August 2022 [vgl. dazu die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in der oberinstanzliche Stellungnahme]; nachfolgend: Anzeigerapport vom 9. August 2022). Gemäss Anzeigerapport vom 9. August 2022 werden dem Beschwerdeführer (qualifizierte) Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz vorgeworfen.