Z. 80-81). Nach dem 14. Januar 2020 wurden in dem gegen F.________, E.________ und G.________ geführten Strafverfahren diverse weitere Einvernahmen mit den beschuldigten Personen und beschäftigten Frauen durchgeführt. Soweit für das vorliegende Verfahren relevant, handelt es sich dabei um die Befragungen von I.________ und J.________ als Privatklägerinnen durch die Staatsanwaltschaft vom 17. Januar 2020, die delegierten Befragungen von F.________ als Beschuldigte vom 26. Fe-