Zweck der Hausdurchsuchung waren gemäss Durchsuchungsbefehl mitunter die Sicherung von Tatspuren sowie die Sicherstellung und forensische Sicherung von Beweismitteln inkl. Aufzeichnungen etc. Die Hausdurchsuchung fand am 14. Januar 2020 um 06:45 Uhr statt. Gemäss Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 15. Januar 2020 (nachfolgend: Berichtsrapport vom 15. Januar 2020) wurden anlässlich der Hausdurchsuchung nebst dem Beschwerdeführer sowie dessen Ehefrau und dessen beiden Kindern die beiden serbischen Hausangestellten I.________ und J.________ angetroffen.