Am 12. September 2019 wurde die Echtzeitüberwachung (inkl. Raum- und Hintergrundgespräche) bis zum 20. Dezember 2019 (KZM 19 1040) bzw. am 11. Dezember 2019 bis zum 20. März 2020 (KZM 19 1458) verlängert. Am 21. Januar 2020 wurde die Echtzeitüberwachung beendet. Am 3. Januar 2020 wurde in der Aktion C.________ beim Beschwerdeführer eine Hausdurchsuchung des H.________ (Adresse), angeordnet. Zweck der Hausdurchsuchung waren gemäss Durchsuchungsbefehl mitunter die Sicherung von Tatspuren sowie die Sicherstellung und forensische Sicherung von Beweismitteln inkl. Aufzeichnungen etc.