(nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren (BA 22 1185) wegen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts, qualifiziert begangen, und Beschäftigen von Ausländerinnen ohne Bewilligung) sowie wegen Wuchers. Am 19. Dezember 2024 teilte sie dem Beschwerdeführer mit, dass die im Rahmen der Aktion C.________ angeordnete Echtzeitüberwachung der Rufnummer D.________ (inkl. Raum- und Hintergrundgespräche) vom 21. Juni 2019 bis 21. Januar 2020 als Zufallsfund gegen den Beschwerdeführer genehmigt worden war.