Sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, haben von den Kosten der amtlichen Verteidigung zurückzubezahlen: Der Beschuldigte 1 CHF 2'785.50, die Beschuldigte 2 CHF 2'428.05, der Beschuldigte 3 CHF 1'607.25 und der Beschuldigte 4 CHF 4'277.15. Für die restlichen Verteidigungskosten entfällt die Rückzahlungspflicht.