1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist. Ziffer 2 der Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Einzelgericht, vom 18. Dezember 2024 wird wie folgt abgeändert: Die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 57'525.10 (bestehend aus Kosten der Untersuchung von CHF 26'944.90, Kosten des Gerichts von CHF 400.00, Kosten Miete für abgestelltes Fahrzeug CHF 1'940.40 und Kosten für die amtlichen Verteidigungen von CHF 28'239.80) werden wie folgt verlegt: Dem Beschuldigten 1 werden CHF 6'017.35 auferlegt, der Beschuldigten 2 CHF 6'044.90, dem Beschuldigten 3 CHF 3'035.20 und dem Beschuldigten 4 CHF 7'124.20.