24.00 Spesen und CHF 66.75 MWST auszurichten. 10.4 Rechtsanwalt F.________ macht für seine Aufwände als Verteidiger des Beschuldigten 3 6.7 Stunden zu CHF 200.00 zuzüglich Spesen von CHF 17.40 und MWST geltend, ausmachend CHF 1'467.35. Hierzu ist zweierlei anzumerken. Die Erstellung der Rechnung und deren Eingabe ist bereits vom Stundenansatz gedeckt, es handelt sich hierbei um rein administrative Aufgaben. Diese 30 Minuten sind entsprechend zu streichen. Darüber hinaus waren weder aufgrund der Bedeutung noch der Schwierigkeit der Sache ein solch hoher Zeitaufwand geboten.