Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 426 + 427 vom 30. Juli 2024 E. 6.1.2). 10.3 Rechtsanwältin B.________ macht für ihre Aufwände als Verteidigerin des Beschuldigten 1 sechs Stunden zu CHF 200.00 zuzüglich Kleinspesenpauschale von 3% und MWST geltend, ausmachend CHF 1'336.10. Diese Aufwände sind als klar überhöht zu kürzen. Die Bedeutung der Sache sowie die Schwierigkeit sind als unterdurchschnittlich einzuschätzen. Für das Erstellen einer Stellungnahme sind daher vier Stunden als genügend anzusehen. Rechtsanwältin B.________ sind entsprechend CHF 800.00 zzgl. CHF 24.00 Spesen und CHF 66.75