Der Beschuldigten 2 werden ebenfalls vier Lebenssachverhalte vorgeworfen und es liegen zwei Geständnisse vor. Damit sind auch ihr 50% der auf sie entfallenden Verfahrenskosten, ausmachend CHF 6'044.90, aufzuerlegen. Ein Anteil von CHF 2'428.05 der Verteidigungskosten ist rückzahlungspflichtig, für die restlichen CHF 2'428.05 entfällt eine Rückzahlungspflicht. 6.6.3 Auf den Beschuldigten 3 entfallen CHF 15'176.15 (CHF 5'294.90 und CHF 1'745.00 gemäss Kostenverzeichnis, CHF 100.00 für die vorinstanzlichen Verfahrenskosten sowie CHF 8'036.25 für die amtliche Verteidigung).