Der Beschuldigte 1 hat 50% der Kosten für die amtliche Verteidigung, ausmachend CHF 2'785.50, zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Für die restlichen Verteidigungskosten in der Höhe von CHF 2'785.50 entfällt eine Rückzahlungspflicht. 6.6.2 Auf die Beschuldigte 2 entfallen CHF 12'089.85 (CHF 5'388.75 und CHF 1'745.00 gemäss Kostenverzeichnis, CHF 100.00 für die vorinstanzlichen Verfahrenskosten sowie CHF 4'856.10 für die amtliche Verteidigung). Der Beschuldigten 2 werden ebenfalls vier Lebenssachverhalte vorgeworfen und es liegen zwei Geständnisse vor.