Dies gilt auch für die Entgegennahme von Ware zahlungshalber, bei der die Beschuldigten davon ausgehen mussten, dass diese Ware davor nicht rechtmässig übergegangen war. 6.4 Damit Verfahrenskosten für weitere Anklagepunkte überbunden werden können, bedarf es gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung unter anderem eines engen und direkten Zusammenhangs; es muss derselbe Sachverhaltskomplex betroffen sein.