Dagegen erhob die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 24. Dezember 2024 Beschwerde und beantragte unter anderem die Aufhebung der Ziffern 2 und 4-6 der angefochtenen Verfügung. Mit Verfügung vom 8. Januar 2025 bot die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) den Beschuldigten 1-4 sowie der Vorinstanz Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beschuldigten 1 sowie 3 und 4, vertreten durch ihre jeweiligen amtlichen Verteidigungen, reichten eine Stellungnahme ein.