Gemäss dem im Rahmen des Strafverfahrens SK 22 34 eingeholten forensisch-psychiatrischen Gutachten von Dr. med. H.________ vom 30. August 2022 ist beim Beschwerdeführer aus psychiatrischer Sicht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er in allen Deliktbereichen, in denen er bisher auffällig geworden ist, wieder deliktisch auffällig wird.