6 schwerer Körperverletzung ebenfalls bejaht und sich ausführlich mit den Rügen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt. Das Bundesgericht hat im Urteil 7B_269/2024 vom 9. Juli 2024, mit welchem die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen wurde, soweit darauf eingetreten wurde, festgehalten, dass der Beschwerdeführer primär seine eigene Version des Sachverhalts resp. Würdigung der Beweismittel den detaillierten Erwägungen der Vorinstanz gegenüberstelle.