E. C./15. und KZM 24 2329 vom 19. November 2024 E. C./18.; vgl. bezüglich der DNA des mutmasslichen Opfers E. C./17. des Entscheides des Zwangsmassnahmengerichts KZM 24 2123 vom 18. Oktober 2024, in welchem, wenn auch recht knapp, erwogen worden ist, dass der Verweis auf den zweiten forensischen Rapport vom 24. Juli 2024 nichts an der Annahme eines dringenden Tatverdachts wegen versuchter schwerer Körperverletzung ändere, was, wie vorstehend dargetan wurde, augenscheinlich zutrifft). Mit Beschluss BK 24 178 vom 15. Mai 2024 hat die Beschwerdekammer in Strafsachen den dringenden Tatverdacht wegen versuchter