_ mehrere Tritte des Beschwerdeführers gegen den oberen Teil des Körpers bzw. Oberkörpers oder Kopfes des mutmasslichen Opfers gesehen habe (vgl. Z. 110 ff., 150 f. des Protokolls der delegierten Einvernahme von G.________ vom 8. November 2023; E. 6.3.2 des Beschlusses BK 24 178). Ferner wurde erwogen, dass und weshalb die Aussagen des Beschwerdeführers derzeit als wenig glaubhaft beurteilt werden müssen (E. 6.3.3 des Beschlusses BK 24 178).