Mit gleichtägiger Eingabe ersuchte sie das Zwangsmassnahmengericht um Anordnung von Sicherheitshaft. Mit Entscheid KZM 24 2533 vom 13. Dezember 2024 ordnete das Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft an und versetzte den Beschwerdeführer bis zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils, längstens jedoch bis zum 14. März 2025, in Sicherheitshaft. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 23. Dezember 2024 Beschwerde. Er beantragte Folgendes: I. Es sei die Beschwerde gutzuheissen.