Mit Entscheiden KZM 24 1452 vom 24. Juli 2024 und KZM 24 2123 vom 18. Oktober 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um jeweils drei Monate. Mit Entscheid KZM 24 2329 vom 19. November 2024 wies das Zwangsmassnahmengericht das vom Beschwerdeführer gestellte Haftentlassungsgesuch ab. Am 5. Dezember 2024 erhob die Staatsanwaltschaft beim Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) Anklage wegen der oben genannten Delikte. Mit gleichtägiger Eingabe ersuchte sie das Zwangsmassnahmengericht um Anordnung von Sicherheitshaft.