Mit Entscheid KZM 24 66 vom 24. Januar 2024 und Entscheid KZM 24 701 vom 16. April 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um je drei Monate. Eine gegen letzteren Entscheid bei der Beschwerdekammer in Strafsachen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss BK 24 178 vom 15. Mai 2024 abgewiesen. Mit Urteil 7B_269/2024 vom 9. Juli 2024 wies das Bundesgericht eine hiergegen erhobene Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Mit Entscheiden KZM 24 1452 vom 24. Juli 2024 und KZM 24 2123 vom 18. Oktober 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um jeweils drei Monate.