Vielmehr hielt der behandelnde Tierarzt im Schreiben vom 29. Oktober 2023 fest, dass er bei seinen zahlreichen Besuchen bei den Pferden – bei welchen die Beschwerdeführerin immer mal wieder den Verdacht geäussert habe, dass diese misshandelt worden seien – nie offene Verletzungen oder andere Hinweise gefunden habe, welche auf eine Misshandlung hingedeutet hätten (vgl. dazu einlässlich E. 3.2 hiervor). Der behandelnde Tierarzt hat die Anschuldigungen der Beschwerdeführerin demnach nicht bestätigt, sondern diese vielmehr massgeblich