_, welcher gemäss der Beschwerdeführerin am besten Auskunft hinsichtlich der Misshandlungen ihrer Pferde geben könne, keine diesbezüglichen Anhaltspunkte bestätigte. Vielmehr hielt der behandelnde Tierarzt im Schreiben vom 29. Oktober 2023 fest, dass er bei seinen zahlreichen Besuchen bei den Pferden – bei welchen die Beschwerdeführerin immer mal wieder den Verdacht geäussert habe, dass diese misshandelt worden seien – nie offene Verletzungen oder andere Hinweise gefunden habe, welche auf eine Misshandlung hingedeutet hätten (vgl. dazu einlässlich E. 3.2 hiervor).