Mit Ausnahme eines Fotos, auf welchem das Pony S.________ in der Mitte des Mähnenkamms eine blutige Stelle aufweist (vgl. dazu den tierärztlichen Bericht des Nationalen Pferdezentrums vom 7. Dezember 2023, welcher keine Anzeichen auf eine Misshandlung bestätigte), sind auf den von der Beschwerdeführerin eingereichten Fotos keine offenen Hautverletzungen der Pferde ersichtlich. Solche wären bei den von der Beschwerdeführerin geschilderten Misshandlungen (u.a. Auspeitschen mit Gabeln, Schiessen auf Pferde, «brutal» verprügeln, Zerstechen der Halsvene) indes zu erwarten.