Die diversen, teilweise recht diffusen Anschuldigungen der Beschwerdeführerin stützen sich einzig auf ihre eigenen, angeblichen Wahrnehmungen. Die Beschwerdeführerin hat zwar zahlreiche Fotos und Videoaufnahmen hinsichtlich der geltend gemachten schwerwiegenden Misshandlungen und Verletzungen ihrer Tiere eingereicht. Aus diesen lassen sich aber keine konkreten Anhaltspunkte auf eine strafbare Handlung der angezeigten Personen ableiten. Mit Ausnahme eines Fotos, auf welchem das Pony S.__