6 mes Auf-den-Hals-Schlagen, dass die Halsvene fast geplatzt wäre, und derartige Streifen von den Schlagverletzungen, dass das Pferd aussah wie ein Zebra etc.), wären durch das Veterinäramt und die Polizei von Amtes wegen Ermittlungen wegen Tierquälerei aufgenommen worden. Vorliegend hätten die Ermittlungen dieser Behörden indes keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten ergeben. Beweismittel wie beispielsweise konkrete Videobilder einer strafbaren Handlung lägen keine vor. Auch die im Rahmen der Frist nach Art.